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Seit September 2008 ist es gesetzlich verboten, neue Pferdezäune mit Stacheldraht zu bauen.

Für alle Tierarten verboten ist es im Kanton Graubünden und zum Teil im Kanton Glarus. Stacheldrahtzäune, die vor diesem Datum erstellt wurden, müssen bis zum 1. September 2013, zu einem rechtlich einwandfreien Zaun umgebaut werden.

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